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Bug im Verkehrrecht?
 
Ist Vorfahrt hier Ansichtssache oder ist sie doch geregelt?
 
Aus den drei beschriebenen Situationen ergibt sich für Situation 3 eine echte Unklarheit, die im Falle eines Unfalls meines Erachtens nicht zu regeln ist.
Die Sache ist nicht nur akademischer Natur, sondern auch aus dem Leben gegriffen. Solche Situationen wie in 3 habe ich schon öfter gesehen, bisher allerdings ohne Unfall oder Streit.
Die Leute sind in solchen Fällen eher flexibel und zurückhaltend, zumindest im sonnigen Bad Vilbel.
Für die Farbauswahl möchte ich vorab um Verzeihung bitten.
 
linksabbieger.gif Situation 1:
Gelb hat Vorfahrt vor Grün,
der Linksabbieger Grün muss warten.
 
rechtvorlinks.gif Situation 2:
Klassisches "Rechts vor Links"
Erst Grün dann Lila dann Gelb.
Das heißt durch das hinzukommen von Lila hat sich die Reihenfolge von Gelb und Grün genau umgekehrt.
Erst der Linksabbieger Grün und als Letztes der Geradeausfahrer Gelb.
 
fraglichesituation.gif Situation 3:
Eigentlich das gleiche wie Situation 2, mit dem Unterschied, dass Gelb und Grün schon an der Kreuzung sind und Lila noch darauf zufährt.
 
Wenn der Abstand von Lila zur Kreuzung noch recht groß ist, werden sich Gelb und Grün einig sein, dass Lila ignoriert werden kann und damit Grün den Geradeausfahrer Gelb Vorfahrt zu gewähren hat.
(Vergleiche Situation 1)
Ist der Abstand sehr klein wird auch hier Einigkeit bestehen und Grün fährt als Erster.
(Vergleiche Situation 2)
Was passiert bei einem mittleren Abstand wenn Gelb und Grün es auch eher eilig haben sollten?
Gelb schätzt die Geschwindigkeit und den Abstand von Lila ein und kommt zu dem Schluss, zügig über die Kreuzung zu fahren, damit er drüber ist bevor Lila ankommt und Lila müsste ja ohnehin auf Grün warten, also anhalten.
Grün schätzt die Geschwindigkeit und den Abstand von Lila ebenfalls ein und kommt zu dem Schluss, Gelb habe Lila sicher bemerkt (was ja auch der Fall ist) und muss ja auf Lila warten, dann fährt Grün zügig über die Kreuzung und stößt mit Gelb zusammen.

Die Frage die sich zwangsläufig ergibt lautet:
Falls weder Gelb noch Grün losfahren und sich Lila aus größerem Abstand der Kreuzung nähert, dann muss Lila irgendwann den Punkt passieren an dem aus einer Situation 1 eine 2 wird und die Gelb-Grün-Reihenfolge sich schlagartig umdreht.
Wo ist dieser Punkt, wie groß darf oder muss der Abstand Lila und Kreuzung sein?
5, 10 oder 30m?

      Die folgende Antwort habe ich bei www.verkehrsportal.de erhalten.
Da ich nicht weiß ob es dem Verfasser recht wäre, habe ich ihn hier nicht namentlich erwähnt.

Eine Antwort von verkehrsportal.de:

Falsche Beurteilung bereits bei Situation 2: Warum sollte Grün vor Gelb Vorrang haben? Grün ist Linksabbieger und hat Gelb auf jeden Fall durchfahren zu lassen. Lila kommt gegenüber Gelb von Rechts und hätte seinerseits diesem gegenüber die Vorfahrt. Grün hat als derjenige, der gegenüber Lila von rechts kommt, seinerseits letzterem gegenüber die Vorfahrt.

Wir haben also eine klassische Patt-Situation, bei der jeder gegenüber einem anderen die Vorfahrt bzw. Vorrang hat bzw. gegenüber einem Dritten dessen Vorfahrt bzw. Vorrang zu beachten hat.

Das bedeutet in diesem Fall: Verständigung tut not. Regelung über § 1 Absatz 2 StVO. Zumindest in Bad Vilbel scheint das ja wohl auch zu funktionieren!

Wenn's kracht, und nur 2 sind beteiligt, dürfte die Festlegung, wer den Unfall verschuldet hat, keine Probleme bereiten. Sollten alle 3 beteiligt sein, wird's schwieriger, aber auch nicht unlösbar.

Zivilrechtlich dürfte es in diesem Fall auf eine Aufteilung des Schadens hinauslaufen. Verkehrsrechtlich können alle 3 wegen einer Vorfahrt-/Vorrangverletzung zur Verantwortung gezogen werden.

Anmerkung:
Eine unterschiedliche Wertigkeit von Vorrang und Vorfahrt im Verhältnis zueinander gibt es nicht. Beide stehen gleichberechtigt nebeneinander. Vorfahrt ist lediglich ein Sonderfall des Vorrangs.
 
      Eine Antwort von Frank 0.:

In der Straßenverkehrsordnung §1 ist das ja eindeutig *g* geregelt:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

In einer Erklärung dazu (Definition Rücksichtnahme) heißt es:

Jeder Verkehrsteilnehmer kann darauf vertrauen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer verkehrsgerecht verhalten.
Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht:
- Gegenüber Kindern, alten Leuten, betrunkenen Personen
- Gegenüber Verkehrsteilnehmern, wo erkennbar ist, dass sie sich nicht verkehrsgerecht verhalten

Fazit:
Die Vorfahrtsregel gilt nur dann, wenn auch Vorfahrt gewährt wird (harharhar). Entsprechend wird ja auch das Erzwingen der Vorfahrt durch Gerichte geahndet. In einer unübersichtlichen oder gefährlichen Situation ist ein Verkehrsteilnehmer zur defensiven Fahrweise aufgerufen um Unfälle zu vermeiden; ergo muß ein Verkehrsteilnehmer entscheiden, ob die StVO durch einen anderen Verkehrsteilnehmer ausser acht gelassen wird und entsprechend handeln. - Über eine eventuelle Schuldfrage sagt das natürlich nichts aus.
 
      Eine Antwort von Sebastian S.:

Rechts vor Links:
Ich hatte mich allgemein auch mal mit der Frage beschäftigt - also jetzt nicht mit dem speziellen Problem mit Grün, Lila und Gelb - und bin auf eine Antwort gestoßen, die
a) meiner Meinung nach (fast?) alle Fragen beantwortet, die ich aber
b) noch nie in einer Fahrschule gelesen oder gehört habe:

1. Rechts vor Links
2. Rechtsabbieger vor Linksabbieger
 
      Eine Kommentar von Pedant:

Wenn die Anmerkung von verkehrportal
"Eine unterschiedliche Wertigkeit von Vorrang und Vorfahrt im Verhältnis zueinander gibt es nicht ..."
richtig ist, so ist die Regel, die Sebastian S. hier mitteilt falsch.

Da ich auch die Meinung von Sebastian S. hatte, kam es überhaupt zu der Überlegung, die zu meiner Ausgangsfrage führte.
Ich bin aber geneigt, die Antwort von verkehrportal als richtig anzunehmen und somit wäre Vorfahrt keine Ansichtssache.
 
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